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NEWSLETTER NR: 148
DATUM: 26. Februar 2026

Organisieren Sie eine Generalversammlung

Teil 1: Wie ein harmloser Schlusssatz zu einer Sackgasse wurde

Wer glaubt, eine Mitgliederversammlung sei “einfach nur organisiert”, irrt sich. Was normalerweise zum routinemäßigen Vereinsleben gehört, kann – wenn Misstrauen aufkommt – in eine juristische Diskussion über Formulierungen, Status, Befugnisse und Auslegungen ausarten. In dieser Reihe erklären wir Schritt für Schritt, wie es zu dieser festgefahrenen Situation kam.

Schritt 1 – Der Vorstand erlässt Regeln

Um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Jahreshauptversammlung zu gewährleisten, hat der Vorstand im Vorfeld eine Geschäftsordnung erstellt und diese den Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Diese kann hier eingesehen werden:

https://nvthc.org/?na=view&id=47

Schritt 2 – Antwort des “Männerkandidatenteams” (vollständig)

Wir erhielten folgende Antwort auf die obige Veröffentlichung. Da diese Antwort für den weiteren Verlauf der Ereignisse ausschlaggebend war, geben wir den Text hier vollständig wieder:

Hallo Patricia,
Bezugnehmend auf Ihre heutige E-Mail mit dem Betreff „Regeln für die Jahreshauptversammlung“ und im Namen der „Kandidaten für die Herrenmannschaft“ bitte ich Sie um Ihre Aufmerksamkeit für Folgendes:;

  1. Im Newsletter 141 erklärt der Vorstand im letzten Absatz: „Für uns ist die Amtszeit des Vorstands nun beendet. Daher möchten wir uns verabschieden – innerhalb und außerhalb des Vereins!“ Somit hat der Vorstand keinerlei Befugnisse mehr, auch nicht interimistisch, und es entsteht eine Lücke.

  2. Das beigefügte Dokument „Regeln für die Organisation der Generalversammlung der Mitglieder“ ist völlig neu, ist nicht in der internen Geschäftsordnung des NVTHC enthalten, wurde den Mitgliedern noch nie vorgelegt und hat daher keinerlei Wert.,

  3. Die ursprüngliche Einladung zu dieser Sitzung, die einen ausgezeichneten Vorschlag enthält, sieht eine Abstimmung per Handzeichen vor. Wir schlagen vor, eine Ausnahme zu machen und den Mitgliedern zu Beginn der Sitzung die Möglichkeit zu geben, darüber abzustimmen, ob per Handzeichen oder schriftlich abgestimmt werden soll. Hierfür ist jedoch ein Wahlausschuss erforderlich.

  4. Die Stimmabgabe per Vollmacht ist aus organisatorischen und betrügerischen Gründen nicht möglich. Sollte in dieser Angelegenheit keine Einigung erzielt werden, wird Eric seine Kandidatur als Vorsitzender des Tageskomitees zurückziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Dominicus van Drunen

Warum dies (insbesondere Punkt 1) für uns zu einem ‘Showstopper’ wurde

Wir beginnen diese Folge bewusst mit Punkt 1, Denn dieser Punkt trifft alles, was danach kommt, mit einem Schlag.

Im Newsletter 141 lautete der letzte Satz:
“Für uns ist die Zeit im Vorstand nun zu Ende. Daher sagen wir mit Freude: Auf Wiedersehen – innerhalb und außerhalb des Vereins!”

Das ist eine ganz normale Ausdrucksweise. Jeder kennt ähnliche Formulierungen: bei einem Abschiedsessen, am Ende eines Projekts oder am Flughafen kurz vor dem Abflug. Ein solcher Satz bedeutet in der Regel: “Wir nähern uns dem Ende” oder “Wir werden in Kürze übergeben.” - nicht: “Mit sofortiger Wirkung legen wir alles nieder und hören auf zu existieren.”
Darüber hinaus ist es fraglich, ob ein Vorstand seine Verantwortung “einfach” abgeben kann, ohne für eine angemessene Nachfolgeregelung zu sorgen.

Wichtiger als unsere Absicht ist jedoch die Auswirkung dieser Interpretation:
Wenn man diesen letzten Satz als Beweis dafür verwendet, dass der Vorstand Kein Status hätte (mehr), dann kann man hinterfragen Sie jede Entscheidung und jede Handlung im Anschluss daran. Nicht nur die Organisation der Generalversammlung, sondern auch das Verfahren, das Ergebnis und sogar die Legitimität eines neu gewählten Vorstands.

Anders ausgedrückt: Wenn diese Prämisse akzeptiert wird, dann ist es ein Zeitbombe unter jeder zukünftigen Regierung. Denn dann kann man immer noch sagen: “Diese Generalversammlung war ungültig, da der sie organisierende Vorstand nicht mehr existierte.”

Und genau aus diesem Grund konnten wir die Generalversammlung nicht einfach so fortsetzen, als wäre nichts geschehen. Zunächst muss Klarheit über die grundlegende Frage herrschen:

Sind wir in diesem Moment noch der Vorstand – ja oder nein?

Solange Zweifel daran bestehen oder diese Zweifel als Argument genutzt werden, stellt die Abhaltung einer Hauptversammlung keine Lösung, sondern ein Risiko dar. Daher haben wir beschlossen, die Hauptversammlung in ihrer jetzigen Form abzusagen und zunächst dieses Kernproblem zu beheben.

Aufforderung an die Mitglieder: Bitte antworten Sie mit Ja oder Nein

Wir wollen uns als Verein weiterentwickeln. Und ja: Wir wollen auch eine Mitgliederversammlung abhalten. Aber auf einer Grundlage, die im Vorfeld nicht angefochten werden kann.

Daher bitten wir die Mitglieder um eine Antwort:

  • Sind Sie einverstanden mit der Behauptung, dass der bestehende Vorstand (bis zum Zeitpunkt der rechtsgültigen Nachfolge) weiterhin der Vorstand ist?
  • Oder Sind Sie anderer Meinung?, Und warum?

Ihr Feedback hilft uns, die Grundlagen zu klären, damit wir in der nächsten Folge fortfahren können mit Punkt 2 aus der E-Mail (bezüglich des Status und des Wertes der Geschäftsordnung der Hauptversammlung).

Fortgesetzt werden: “Organisation einer Jahreshauptversammlung – Teil 2”.

Und heute Abend – Donnerstag, 26. Februar ab 18:00 Uhr – findet das monatliche Treffen im Restaurant Chef Cha statt!

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