Die Niederlande und Thailand unterzeichnen ein neues Doppelbesteuerungsabkommen.
Für uns in Thailand ist wichtig, was vereinbart wurde, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Schließlich werden die Niederlande Steuern auf Renten erheben, und laut der Nach geltendem thailändischem Recht müssen alle niederländischen Renten- und AOW-Zahlungen, die innerhalb eines Jahres nach Thailand überwiesen werden, …Das Einkommen muss auch in Thailand deklariert werden.
Wird dies auch weiterhin so bleiben und welche Regelung wurde zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung vereinbart?
Für Personen in Thailand mit einem Gesamteinkommen aus Erwerbstätigkeit und Renten von bis zu ca. 39.000 € (Steuerklasse 1) ist der “Schaden” noch überschaubar. Der Einkommensteuersatz in dieser ersten Steuerklasse beträgt in diesem Jahr (2025) 8,271 TP3T.
Diejenigen, deren kombiniertes AOW- und Renteneinkommen über der Einkommensklasse 1 liegt, sind eigentlich “die Verlierer”.
Gemeinsame Erwerbstätigkeit und Renteneinkünfte:
Festplatten 2025
Disk 1 bis zu 38.441 €. 8.27%
Disk 2 die nächsten 38.376 € bis 76.817 € 37.48%
Disk 3 über € 76.817 49.5%
Nächstes Jahr wird es spannend.
Die Bearbeitungszeit für die notwendigen Verfahren, die zur endgültigen Ratifizierung der in den letzten fünf Jahren unterzeichneten neuen Doppelbesteuerungsabkommen durch beide Länder führen, betrug jeweils mehr als eineinhalb Jahre.
Sind alle Verfahren in den Niederlanden und Thailand bis zum 30. November 2026 abgeschlossen und haben sich beide Länder gegenseitig darüber informiert, tritt der Vertrag im Dezember 2026 in Kraft und ist ab dem 1. Januar 2027 anzuwenden.
Wenn die endgültigen Ratifizierungen und gegenseitigen Mitteilungen nach dem 30. November 2026 und vor dem 30. November 2027 erfolgen, dann würde der Vertrag, wie es in der Vergangenheit üblich war, erstmals im Dezember 2027 in Kraft treten und am 1. Januar 2028 angewendet werden. Hoffentlich klappt es.
Wer möchte, kann sich diesbezüglich per E-Mail an den Autor Hans Goudriaan wenden. |