{"id":3554,"date":"2021-12-22T19:03:05","date_gmt":"2021-12-22T12:03:05","guid":{"rendered":"http:\/\/nvthc.org\/?page_id=3554"},"modified":"2026-06-11T08:20:37","modified_gmt":"2026-06-11T01:20:37","slug":"huishoudelijk-reglement","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/nvthc.org\/de\/huishoudelijk-reglement\/","title":{"rendered":"Hausregeln"},"content":{"rendered":"<div class=\"et_pb_section_0 et_pb_section et_section_regular et_flex_section preset--module--divi-section--default\">\n<div class=\"et_pb_row_0 et_pb_row et_flex_row preset--module--divi-row--default\">\n<div class=\"et_pb_column_0 et_pb_column et-last-child et_flex_column et_pb_css_mix_blend_mode_passthrough et_flex_column_24_24 et_flex_column_24_24_tablet et_flex_column_24_24_phone\">\n<div class=\"et_pb_text_0 et_pb_text et_pb_bg_layout_light et_pb_module et_block_module\"><div class=\"et_pb_text_inner\"><h2>Hausregeln Nicht zutreffend Hua Hin Club<\/h2>\n<\/div><\/div>\n\n<div class=\"et_pb_image_0 et_pb_image et_pb_module et_block_module\"><span class=\"et_pb_image_wrap\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/nvthc.org\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/boeddhas.jpg\" width=\"680\" height=\"400\" srcset=\"https:\/\/nvthc.org\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/boeddhas.jpg 680w, https:\/\/nvthc.org\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/boeddhas-480x282.jpg 480w\" sizes=\"(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) 680px, 100vw\" class=\"wp-image-3557\" title=\"Buddhas\" \/><\/span><\/div>\n\n<div class=\"et_pb_text_1 et_pb_text et_pb_bg_layout_light et_pb_module et_block_module\"><div class=\"et_pb_text_inner\"><blockquote>\n<p>Der NVT Hua Hin Club (NVTHC):<br \/>Ziele:<br \/>C. St\u00e4rkung der Bindung zwischen den in Thailand lebenden Niederl\u00e4ndern.<br \/>D. F\u00f6rderung kultureller, sportlicher und freizeitlicher Aktivit\u00e4ten von und f\u00fcr die Mitglieder.<br \/>E. Bereitstellung finanzieller Unterst\u00fctzung f\u00fcr thail\u00e4ndische Kultur- und Wohlt\u00e4tigkeitseinrichtungen.<br \/>A. Die NVTHC ist eine gemeinn\u00fctzige Organisation.<br \/>B. Vorstand: Der Vorstand kann aus einem Vorsitzenden, einem Sekret\u00e4r und einem Schatzmeister bestehen und kann bei Bedarf erweitert werden.<br \/>C. Mitglieder: Es gibt zwei Kategorien von Mitgliedern: Ordentliche Mitglieder und Verdienstmitglieder<br \/>D. Eingeladener: jemand, der, obwohl er selbst kein Mitglied ist, auf Einladung eines Mitglieds an einer NVTHC-Veranstaltung teilnehmen m\u00f6chte<br \/>E. Ausschuss: Eine Unterabteilung, die eine bestimmte Aktivit\u00e4t organisiert.<br \/>F. \u00dcberpr\u00fcfungsausschuss: Besteht aus zwei ordentlichen Mitgliedern, deren Aufgabe es ist, die Konten des Schatzmeisters zu pr\u00fcfen und eine Stellungnahme zur durchgef\u00fchrten Finanzverwaltung abzugeben.<br \/>G. Webmaster: Verwaltet die NVTHC-Website und alles, was damit zusammenh\u00e4ngt.<br \/>H. Sponsor: Eine Person oder Organisation, die sich finanziell an den Aktivit\u00e4ten des NVTHC beteiligt und daf\u00fcr \u00f6ffentliche Anerkennung in Form einer Namensnennung oder Werbung erwartet.<br \/>I. Jahr: Das Beitrags-, Buch- und Vereinsjahr l\u00e4uft vom 1. Januar bis 31. Dezember.<br \/>A. Ordentliche Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen alle Niederl\u00e4nder und niederl\u00e4ndischsprachige Personen anderer Nationalit\u00e4ten sein, sofern sie auch in Thailand leben, einschlie\u00dflich aller nicht niederl\u00e4ndischsprachigen oder niederl\u00e4ndischsprachigen Partner ab 18 Jahren. Kinder bis zum 18. Lebensjahr unterliegen der Familienzugeh\u00f6rigkeit ihrer Eltern.<br \/>B. Mitglieder der Sonderkategorie:<br \/>1. Personen, die sich durch au\u00dfergew\u00f6hnliche Verdienste ausgezeichnet haben, k\u00f6nnen zum \"Ehrenmitglied\" ernannt werden. Sie werden vom Vorstand f\u00fcr die j\u00e4hrliche Generalversammlung nominiert. Der Ehrenmitgliedstatus erlischt mit dem Ende der ordentlichen Mitgliedschaft.<br \/>a) Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter ist berechtigt, einen Antrag auf Eintragung als Mitglied abzulehnen, wenn nach seiner Einsch\u00e4tzung berechtigte Gr\u00fcnde vorliegen, die den Fortbestand des Vereins gef\u00e4hrden oder dem Verein sonst einen Schaden zuf\u00fcgen. k\u00f6nnte dazu f\u00fchren;<br \/>b) Die beteiligte(n) Person(en) k\u00f6nnen beantragen, dass der Vorstand vom Gesamtvorstand angeh\u00f6rt wird;<br \/>c) Nach dieser Widerlegung entscheidet der Vorstand, ob die Ablehnung aufrechterhalten oder aufgehoben wird;<br \/>d) Die betroffene(n) Person(en) wird\/werden \u00fcber diese Entscheidung schriftlich (oder per E-Mail, wenn die Wohnadresse nicht bekannt ist) unter Angabe der Gr\u00fcnde, auf denen diese Entscheidung beruhte, informiert;<br \/>a) Der Vorstand ist berechtigt, ein Mitglied auszuschlie\u00dfen, wenn daf\u00fcr triftige Gr\u00fcnde vorliegen, die nach Ansicht des Vorstandes den Fortbestand des Vereins gef\u00e4hrden oder jedenfalls einen sonstigen Schaden f\u00fcr den Verein nach sich ziehen k\u00f6nnten;<br \/>b) Vor der Ausweisung wird die betreffende(n) Person(en) aufgefordert, sich gegen die Ausweisungsabsicht zu wehren;<br \/>c) Will sich der Betroffene nicht wehren oder erscheint er nicht, ist die Ausweisung eine Tatsache;<br \/>d) Nach dieser Verteidigung entscheidet der Vorstand, ob die Ausschlussabsicht tats\u00e4chlich zum Ausschluss f\u00fchrt oder ob die Ausschlussabsicht zur\u00fcckgenommen wird;<br \/>e) Die betroffene(n) Person(en) wird (werden) die Entscheidung schriftlich (oder per E-Mail, wenn die Wohnadresse nicht bekannt ist) unter Angabe der Begr\u00fcndung mitgeteilt<br \/>was die Grundlage f\u00fcr diese Entscheidung war;<br \/>Wer als Mitglied beitreten m\u00f6chte, muss dies der Mitgliederverwaltung oder dem Sekretariat mitteilen. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zahlung der Anmeldegeb\u00fchr und des Beitrags.<br \/>Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab 18 Jahren. In den Vorstand k\u00f6nnen alle Mitglieder gew\u00e4hlt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.<br \/>1. Eine Jahreshauptversammlung muss innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf des Vereinsjahres stattfinden.<br \/>2. Ein GMM ist entscheidungsbefugt, wenn: Datum, Uhrzeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung den Mitgliedern mindestens 10 Tage im Voraus schriftlich oder per E-Mail bekannt gegeben wurden.<br \/>3. Die Tagesordnung der Hauptversammlung muss mindestens folgende Punkte enthalten:<br \/>a. Genehmigung des Protokolls der vorherigen Sitzung<br \/>B. Bericht des Vorsitzenden \u00fcber das vergangene Vereinsjahr<br \/>C. M\u00fcndliche Pr\u00e4sentation des Finanzberichts f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr.<br \/>D. Bericht des Verifizierungsausschusses<br \/>e. Genehmigung des Finanzberichts f\u00fcr das vorangegangene Vereinsjahr.<br \/>F. Ernennung eines neuen Verifizierungsausschusses<br \/>G. Formelle Wahl und Einsetzung des neuen Vorstandes<br \/>H. Vorlage und Verabschiedung des Budgets.<br \/>ich. Irgend ein anderes Gesch\u00e4ft<br \/>4. Sofern die Hauptversammlung nicht beschlie\u00dft, dass eine Abstimmung schriftlich erfolgen muss, erfolgen alle Abstimmungen durch Handzeichen. Ein Beschluss gilt als mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.<br \/>1. Ein BALV kann abgehalten werden;<br \/>a. Wenn der Vorstand der Ansicht ist, dass hierf\u00fcr ein besonderer Grund vorliegt.<br \/>B. Wenn hierf\u00fcr ein besonderer Grund vorliegt, nach Aussage von mindestens 20 stimmberechtigten Mitgliedern.<br \/>2. Ein BALV ist entscheidungsbefugt, wenn: Datum, Uhrzeit und Ort der Versammlung sowie die Tagesordnung den Mitgliedern mindestens 10 Tage im Voraus schriftlich oder per E-Mail bekannt gegeben wurden.<br \/>3. Sofern das BALV nicht beschlie\u00dft, dass eine Abstimmung schriftlich erfolgen muss, erfolgen alle Abstimmungen durch Handzeichen. Ein Beschluss gilt als mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.<br \/>1. Der Vorstand des NVTHC kann aus folgenden Mitgliedern bestehen:<br \/>a. Vorsitzender<br \/>B. Stellvertretender Vorsitzender (Kombinationsposition m\u00f6glich)<br \/>C. Sekret\u00e4r<br \/>D. Schatzmeister<br \/>e. Veranstaltungen<br \/>G. 1 bis 2 weitere Vorstandsmitglieder.<br \/>2.<br \/>a. Scheidet eines der Vorstandsmitglieder im Laufe des Jahres aus, kann der Vorstand ein ordentliches Mitglied bitten, vor\u00fcbergehend bis zur Hauptversammlung einen Sitz im Vorstand einzunehmen.<br \/>B. Der Vorstand wird auf der Jahreshauptversammlung formell f\u00fcr einen Zeitraum von 12 Monaten gew\u00e4hlt.<br \/>C. Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen sich zur Wiederwahl stellen.<br \/>D. Vorstandskandidaten werden vom Vorstand 10 Tage vor der Hauptversammlung bekannt gegeben.<br \/>e. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann kandidieren.<br \/>1. Die T\u00e4tigkeit des Vorstandes muss im Einklang mit den Zielen des NVT stehen. Der Vorstand vertritt und wahrt die Interessen des Vereins. Der Vorstand koordiniert und f\u00f6rdert die Aktivit\u00e4ten der verschiedenen Aussch\u00fcsse. Der Vorstand befolgt die Vorschriften und wo diese Vorschriften nichts vorsehen, entscheidet der Vorstand im Einklang mit den Zielen des NVTHC. Es gibt keine finanzielle Verg\u00fctung f\u00fcr die Vorstandst\u00e4tigkeit<br \/>2. Der Vorstand ist gegen\u00fcber den Mitgliedern in der allgemeinen oder au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.<br \/>3. Der Vorsitzende \u00fcberwacht die Ziele des Vereins. Der Vorsitzende leitet den Vorstand und leitet die Mitglieder- und Vorstandssitzungen. Er vertritt den Vorstand des NVT. In seiner Abwesenheit \u00fcbernimmt der stellvertretende Vorsitzende oder bei Bedarf ein anderes Vorstandsmitglied die Aufgaben des Vorsitzenden.<br \/>4. Der stellvertretende Vorsitzende \u00fcbernimmt w\u00e4hrend seiner Abwesenheit die Aufgaben des Vorsitzenden.<br \/>5. Die Sekret\u00e4rin k\u00fcmmert sich um den Posteingang und -ausgang und sorgt f\u00fcr die Kommunikation. Protokolliert Vorstands- und Mitgliederversammlungen und pflegt das Archiv. Verwaltet die E-Mail-Adressdatei. Ver\u00f6ffentlicht in Zusammenarbeit mit dem Schatzmeister j\u00e4hrlich eine aktualisierte Mitgliederdatei im Orange Booklet. K\u00fcmmert sich um die Bestellung von Briefpapier und Umschl\u00e4gen beim Drucker. Bei Abwesenheit \u00fcbernimmt ein anderes Vorstandsmitglied die Aufgaben des Schriftf\u00fchrers.<br \/>6. Der Schatzmeister ist f\u00fcr die Finanzverwaltung des NVT verantwortlich. Er\/sie beurteilt eingehende Rechnungen und stellt die Zahlung sicher, sorgt f\u00fcr eine angemessene Bilanzierung der Verm\u00f6gens- und Kassenlage des NVT, berichtet dem Vorstand in jeder Vorstandssitzung \u00fcber die Finanzlage. Der Schatzmeister erstellt jedes Jahr einen Finanzbericht f\u00fcr die vorangegangenen Finanzen Jahr und bietet dem Verifizierungsausschuss ausf\u00fchrliche Erl\u00e4uterungen und Einblick in alle relevanten Finanzangelegenheiten. Er\/sie legt der Mitgliederversammlung den Finanzbericht f\u00fcr das abgelaufene Vereinsjahr sowie das Budget f\u00fcr das folgende Vereinsjahr vor. Bei Abwesenheit \u00fcbernimmt ein anderes Vorstandsmitglied die Aufgaben des Schatzmeisters, mit Ausnahme der Genehmigung etwaiger Zahlungen, die dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden vorbehalten ist und einer von ihnen auch f\u00fcr Bankzahlungen zeichnungsberechtigt ist.<br \/>7. Das Vorstandsmitglied Veranstaltungen organisiert kulturelle Veranstaltungen, die vom Vorstand initiiert werden und f\u00fcr die kein anderer Ausschuss besteht. Pflegen Sie Kontakte zu Agenturen f\u00fcr die Beauftragung von K\u00fcnstlern.<br \/>8. Die \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder wirken bei allen Aktivit\u00e4ten des NVT mit, f\u00f6rdern die Bildung von Aussch\u00fcssen und \u00fcbernehmen bei Bedarf die Leitung.<br \/>9. Der Vorstand tagt mindestens alle zwei Monate.<br \/>10. Zur Beschlussfassung ist die Anwesenheit der Mehrheit der Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.<br \/>11. Die Tagesordnung der Vorstandssitzung richtet sich nach den im Protokoll der vorangegangenen Sitzung genannten Punkten. Nachdem ein Tagesordnungspunkt besprochen wurde, wird der betreffende Punkt automatisch im vorherigen Protokoll genehmigt, es sei denn, es wird Einspruch erhoben. In diesem Fall wird der zu korrigierende Teil in der aktuellen Sitzung protokolliert.<br \/>12. Protokolle von Vorstandssitzungen m\u00fcssen jedem Vorstandsmitglied schnellstm\u00f6glich, sp\u00e4testens jedoch 4 Wochen nach der Sitzung, zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<br \/>13. F\u00fchrungskonflikte werden einvernehmlich gel\u00f6st, im Scheiterfall sieht Artikel 6 BAVVL vor.<br \/>1. Der Vorstand f\u00f6rdert und koordiniert die Bildung von Aussch\u00fcssen zu Beginn und w\u00e4hrend des Vereinsjahres. Aussch\u00fcsse k\u00f6nnen in vielen Formen auftreten; Ausschuss f\u00fcr kulturelle Veranstaltungen, Tagesaktivit\u00e4ten, Tennis-\/Golfwochenende, Sinterklaas-Feier, Weihnachtsfeier, Neujahrsparty, Fu\u00dfball, Autorallye, Orangenball, Kinder-Osterparty usw.<br \/>2. Aussch\u00fcsse haben einen Vertreter\/Sprecher, sind aber ansonsten autonom bei der Einrichtung einer Struktur und der Durchf\u00fchrung einer Aktivit\u00e4t im Rahmen der Ziele des NVTHC.<br \/>3. Aussch\u00fcsse fordern vom Schatzmeister ein Budget an. Der Schatzmeister verteilt das Budget auf der Grundlage des f\u00fcr die jeweilige Aktivit\u00e4t reservierten Teils des Gesamtbudgets. Hier\u00fcber legt der Schatzmeister dem Vorstand bei der n\u00e4chsten Vorstandssitzung Rechenschaft ab.<br \/>5. Nach einer Aktivit\u00e4t rechnet der Vorstand mittels einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit dem Schatzmeister ab und \u00fcberreicht s\u00e4mtliche Belege. Der Schatzmeister wird hier\u00fcber in der n\u00e4chsten Vorstandssitzung berichten.<br \/>1 Mitglieder zahlen einen j\u00e4hrlichen Beitrag, dessen H\u00f6he von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.<br \/>2. Der Beitrag ist vor oder sp\u00e4testens w\u00e4hrend der AVL zu entrichten. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung erlischt der Anspruch auf Teilnahme an Veranstaltungen.<br \/>3. Bei Anmeldung als Mitglied w\u00e4hrend des Vereinsjahres errechnet sich der Beitrag wie folgt: Anmeldung Januar \u2013 Mai 100%, Zeitraum Mai \u2013 August 50% und danach 0 %.<br \/>Artikel 13: Eintrittspreis f\u00fcr Veranstaltungen.<br \/>1. Jedes Mitglied, einschlie\u00dflich der Mitglieder der Sonderkategorie, zahlt den gleichen Betrag f\u00fcr den Eintritt zu Veranstaltungen.<br \/>2. Einer Person, die nicht Mitglied des NVTHC ist, kann als Einf\u00fchrer die Teilnahme an einer NVTHC-Veranstaltung gegen eine Zuzahlung auf die Eintrittsgelder gestattet werden, wobei der Selbstkostenpreis als Richtwert f\u00fcr die Berechnung dient.<br \/>Artikel 14: Beendigung der Mitgliedschaft<br \/>1. Bei unterj\u00e4hriger K\u00fcndigung der Mitgliedschaft wird kein Teil des Mitgliedsbeitrags zur\u00fcckerstattet.<br \/>2. Wird der Jahresbeitrag nicht entrichtet, erlischt die Mitgliedschaft automatisch zum 1. M\u00e4rz des laufenden Vereinsjahres. Eine erneute Anmeldung ist dann nur als neues Mitglied m\u00f6glich.<br \/>Artikel 15: \u00c4nderungen und\/oder Erg\u00e4nzungen der Verordnung<br \/>1. Nur ein ALV oder BALV ist berechtigt, \u00c4nderungen und\/oder Erg\u00e4nzungen dieser Bestimmungen vorzunehmen.<br \/>Artikel 16: Haftung<br \/>1. W\u00e4hrend der vom NVTHC organisierten Aktivit\u00e4ten haftet weder das NVTHC noch seine Direktoren noch die Ausschussmitglieder f\u00fcr Sch\u00e4den, Unf\u00e4lle oder Diebstahl von G\u00fctern. Der NVTHC oder seine Direktoren und Ausschussmitglieder k\u00f6nnen nicht f\u00fcr Sch\u00e4den Dritter haftbar gemacht werden.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Hinweis: Es gibt keine Statuten oder \u00c4hnliches. Der NVT Hua Hin Club ist keine formale juristische Person und existiert faktisch nicht. Die Hausregeln dienen lediglich als Richtlinie und sind bei der Kombination mit anderen Aktivit\u00e4ten \u00fcberfl\u00fcssig. <strong>gesund<\/strong> <strong>Geist<\/strong> Und <strong>Menschenachtung.<\/strong> Letztere haben Vorrang vor der Hausordnung.<\/p>\n<\/div><\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":7,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-3554","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/nvthc.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3554","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/nvthc.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/nvthc.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/nvthc.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/7"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/nvthc.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3554"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/nvthc.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3554\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":7548,"href":"https:\/\/nvthc.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3554\/revisions\/7548"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/nvthc.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3554"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}